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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die cloudpepper GmbH („Anbieter“) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Verkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, der Anbieter hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  2. Sämtliche Vertragsbeziehungen kommen nur zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande. Vertragliche Beziehungen des Kunden zu Dritten sind für den Anbieter irrelevant.
  3. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Anbieters gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
  4. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur bei unserer ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung verbindlich.

 

2. Angebot – Angebotsunterlagen

  1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird.
  2. Zeichnungen, Layouts, Skizzen, Entwürfe, Abbildungen, Maße und Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  3. An sämtlichen Angeboten, Konzepten, Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Layouts, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Anbieter das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

 

3. Preise – Zahlungsbedingungen – Zahlungsverzug – Aufrechnung

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer Vereinbarung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“.
  2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Anbieter in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, auch diesen geltend zu machen.
  5. Bei vom Anbieter zu vertretenden und vom Kunden nachgewiesenen Mängeln ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung der Zahlung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Leistung steht.
  6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.
  7. Die in einem Angebot angegebenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten oder Positionen, die dem Angebot zugrunde liegen, unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche von dem Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind, sind vom Kunden zu übernehmen.
  8. Unsere Rechnungen werden gemäß § 14 Abs. 1 UStG (Abschn. 14.4 Abs. 1 Satz 3 UstAE) und Art. 5 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) elektronisch erstellt und übermittelt. Der Versand erfolgt an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die Rechnung gilt mit dem Versand an die mitgeteilte E-Mail-Adresse als zugestellt, sofern wir keine Nachricht über eine nicht erfolgte Zustellung erhalten. Eine Änderung der E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand ist vom Kunden rechtzeitig mitzuteilen, ebenso eine Zustellung der Rechnungen auf dem Postweg.

 

4. Versandbedingungen – Gefahrenübergang

  1. Soweit der Versand von Waren und sonstigen Gegenständen nicht durch eigene Fahrzeuge des Anbieters vorgenommen wird, rollen alle Sendungen auf Gefahr des Kunden, dem auch die Versicherung der Ware obliegt. Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch den Anbieter an den Versandbeauftragten bzw. den Kunden.
  2. Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei der Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung bei uns bzw. bei dem anliefernden Versandbeauftragten schriftlich geltend zu machen.
  3. Bei Versendung durch den Anbieter behält dieser sich die Wahl des Versandweges und die Versandart vor.

 

5. Haftung für Mängel

  1. Für von uns gelieferte Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, es sei denn, es ist Einzelvertraglich etwas anderes vereinbart.
  2. Den Kunden treffen die Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB; sofern der Kunde Unternehmer iSv § 14  BGB ist und die Bestellung in  Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt. Verletzt der Kunde diese Pflichten, so treten die dort genannten Rechtsfolgen ein.
  3. Im Übrigen ist unabhängig von § 377  HGB der Kunde verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche  ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  4. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
  6. Soweit ein vom Anbieter zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, besteht – insoweit abweichend von § 439 Abs. 1 BGB – nach Wahl des Anbieters ein Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  7. Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche des Kunden. Die Gewährleistung umfasst nicht natürlichen Verschleiß sowie Schäden, die entweder durch unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte hervorgerufen sind.
  8. Reklamationen können nicht anerkannt werden, wenn es sich um zweite Wahl oder einen Sonderposten handelt und die Gebrauchstüchtigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt wird. Beim Kauf berücksichtigte Mängel können nicht als Reklamation geltend gemacht werden. Beeinträchtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, stellen keine Mängel dar, da die Ursache weder material- noch herstellungsbedingt ist. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen in der Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe, soweit diese aufgrund gültiger Norm zulässig sind.
  9. Soweit der Kunde Rechte aus den Rückgriffsregelungen der §§ 478, 479 BGB geltend macht, schließt der Anbieter die Haftung auf Schadensersatz aus.

 

6. Sonstige Haftung

  1. Der Anbieter haftet in Fällen des eigenen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet er nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung des Anbieters ist – unabhängig vom Rechtsgrund – auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
  3. Die Regelungen der vorstehenden Ziff. 6.1. und 6.2. erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

7. Vereinbarungen „E-Mail-Hosting“

  1. Vertragsgegenstand „E-Mail-Hosting“
    1. Der Anbieter stellt dem Kunden gemäß gewähltem Tarif und Leistungsbeschreibung einen oder mehrere E-Mail-Server (dediziert oder virtualisiert) zur Verfügung. Der Kunde erwirbt damit keine Eigentumsrechte an der eingesetzten Hard- oder Software. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der oder die Server befinden, ist für den Kunden nicht möglich. Neben der Bereitstellung der gewünschten Anzahl von Postfächern (und eventuell genutzter ergänzender Services) schuldet der Anbieter den Anschluss des E-Mail-Servers an das Internet um die Postfächer für die Nutzer erreichbar zu machen. Der Anbieter ist für die Erreichbarkeit der Postfächer und der eventuell genutzten ergänzenden Services nur verantwortlich, sofern ein auftretendes Fehlerbild ausschließlich auf den vom Anbieter betriebenen Teil des Netzes zurückzuführen ist.
    2. Der Kunde betreibt mit dem Produkt „E-Mail-Hosting“ einen Teil seiner geschäftskritischen Unternehmenskommunikation auf den Systemen des Anbieters. Aufgrund der sich häufenden Angriffe durch Dritte (Thema „Cyber-Abgriffe“) empfehlen wir den Abschluss einer speziellen Versicherung für diesen sensiblen Bereich.
    3. Abhängig vom gewählten Tarif kann der Kunde innerhalb der von ihm angegebenen Domain eine festgelegte Anzahl von Postfächern auf dem E-Mail-Server einrichten.
    4. Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt oder der Gewährleistung der Sicherheit dienen.
    5. Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, die für den E-Mail-Versand genutzte Domain (und damit verbunden auch die Postfächer) des Kunden bei Bedarf (Ablöse der Hardware, Wartungsfenster, Hardwarefehler des Servers etc.) auf eine andere Hardware umzuziehen. Die damit verbundenen Nameserveränderungen werden zeitlich optimiert vom Anbieter durchgeführt, sofern die Nameserver der betroffenen Domain des Kunden im Verwaltungsbereich des Anbieters liegt und der Kunde dies explizit so wünscht. Werden die Nameservices der betroffenen Domain vom Kunden selbst verwaltet, erhält dieser eine Nachricht mit den notwendigen Änderungsdetails per E-Mail.
    6. Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, die genutzte grafische Oberfläche zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt oder der Gewährleistung der Sicherheit dienen.
    7. Der Anbieter wird technisch notwendige Maßnahmen ergreifen, um Missbrauch zu verhindern, oder zu deren Durchführung er aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Dazu gehört insbesondere die Installation aktueller Versionen und Sicherheitsupdates der Betriebssysteme und der für den Betrieb notwendigen Datenbanken, Webserversoftware und sonstigen Programmpakete.
    8. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen des Anbieters, die ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können jederzeit eingestellt werden.
    9. Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.
  2. Kündigung
    1. Der Vertrag „E-Mail-Hosting“ wird auf 12 Monate geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der 12 Monate gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann dann jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
    2. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
      • der Kunde befindet sich mit der Zahlung mehr als 20 Kalendertage in Verzug;
      • der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht;
      • der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung.
      • Eine Abmahnung durch den Anbieter ist nicht erforderlich, wenn der Verstoß des Kunden die Fortsetzung des Vertrages für den Anbieter unzumutbar macht.
      • Die Kündigung von ergänzend zum jeweiligen Tarif gewählten Optionen, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
      • Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
      • Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Er kann sämtliche auf dem E-Mail-Server befindliche Daten des Kunden löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegen daher in der Verantwortung des Kunden.
    3. Eine Abmahnung durch den Anbieter ist nicht erforderlich, wenn der Verstoß des Kunden die Fortsetzung des Vertrages für den Anbieter unzumutbar macht.
    4. Die Kündigung von ergänzend zum jeweiligen Tarif gewählten Optionen, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
    5. Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    6. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Er kann sämtliche auf dem Server befindliche Daten des Kunden löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Die Gewährung der Zugriffsrechte zu den Backups erfolgt durch den Anbieter.
  3. Allgemeine Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
    2. Der Kunde kann, abhängig vom gewählten Vertragsmodell, über den ihm gewährten Administrationszugang seine E-Mail-Boxen selbst einrichten, die Kennwörter der Mailboxen selbst verwalten und bei Verlust selbst zurücksetzen.
    3. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen des Anbieters zur Verfügung stellt.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben.
    5. Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Drittanbieters verwendet, hat er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server anzugeben.
    6. Bei einem Umzug der verwalteten Domain des Kunden auf einen anderen E-Mail-Server wird der Anbieter den Kunden per E-Mail rechtzeitig über diesen Umzug und die damit verbundenen notwendigen Nameserveränderungen informieren.
    7. Dem Kunden obliegt es, von allen Daten und Konfigurationseinstellungen auf die er Zugriff hat, regelmäßig Backups zu erstellen. Die Erstellung von Backups hat vor den durch den Anbieter durchgeführten Wartungsarbeiten durch den Anbieter zu erfolgen.
    8. Der Kunde darf keine Massen-E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt ohne Einverständnis des Anbieters über den E-Mail-Server des Anbieters versenden (Gefahr von Blacklisting).
  4. Ausfälle und Leistungsstörungen
    1. Für Ausfälle & Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich soweit diese die von ihm nach Ziffer 7.1.1 zu erbringenden Leistungen betreffen.
    2. Insbesondere für die technische Funktionsfähigkeit und Fehlerfreiheit der vom Kunden genutzten Kommunikationswege und –Geräte (Internetzugänge, Mailclients, PC- und Serversysteme) ist der Anbieter nicht verantwortlich, soweit die Nichtfunktion nicht auf einem Mangel der nach Ziffer 7.1.1 zu erbringenden Leistungen beruht.
    3. Um Angriffe auf die Infrastruktur des Anbieters zu vermeiden, setzt der Anbieter professionelle Firewalls ein. Die Abwehr oder die Beseitigung gezielter Cyber-Attacken auf die beim Anbieter laufenden Teile der Infrastruktur des Kunden (z. B. durch DOS- oder DDOS-attacken) ist nicht kalkulatorischer Bestandteil dieses Vertrages, der Anbieter unterstützt aber bei Bedarf. Die Leistungen „Abwehr und Instandsetzung“ werden separat abgerechnet, der Anbieter dokumentiert und analysiert die Attacke auf Wunsch, so dass eine Kostenübernahme durch die Versicherung des Kunden erleichtert wird.
    4. Störungen, die in den Verantwortungsbereich gemäß 7.1.1. des Anbieters fallen, hat der Anbieter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen der Ziffer 7.5.4.
    5. Wird die Funktionsfähigkeit des Servers aufgrund nicht vertragsgemäßer Daten, aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehenden Nutzung oder durch eine durch den Kunden oder einen seiner Erfüllungsgehilfen installierten schadhaften Anwendung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Vielmehr ist der Kunde in dem Fall schadensersatzpflichtig für die Fehlersuche, die Schadensbeseitigung und die durch die Störung begründeten Schadensersatzansprüche Dritter. Dies gilt insbesondere, wenn über den E-Mail-Server durch die Infrastruktur des Kunden wissentlich oder unwissentlich SPAM-Mails versendet wurden, und der E-Mail-Server durch diese nicht vertragsgemäße Nutzung auf eine Blacklist kommt.
    6. Löst der Kunde eine Störungsmeldung aus, deren Behebung nicht vom Anbieter geschuldet ist, erfolgt die Fehleranalyse und Fehlerbehebung kostenpflichtig. Typische Fehlerbilder der in 7.4.5 gemeinten Probleme sind:
      • Mailbox voll (keine weitere Zustellung mehr möglich)
      • Zu große E-Mails in der Mailbox (kein Abruf mehr mit bestimmten Clients möglich, Timeouts)
      • Zu große Anhänge (kein Versand möglich, da Timeouts auftreten oder die Zielmailadresse die Anhänge aufgrund der Größe nicht aufnehmen kann).
      • Fehlkonfiguration des Mailclients (Kennwörter falsch, Mailserver falsch eingetragen)
      • Kein Versand aus dem Ausland möglich (zu lange Latenzzeiten, GSM-Probleme)
      • Nichtzustellung einer eingehenden E-Mail in die Mailbox des Kunden auf dessen PC-System, weil die SPAM-Einstellungen des E-Mail-Servers oder des Mailclients die Mail irrtümlich als SPAM erkannt haben.
      • Nichtzustellung einer eingehenden E-Mail in die Mailbox des Kunden auf dessen PC-System, weil der lokal oder im Netzwerk des Kunden installierte Virenscanner die Mail irrtümlich als infiziert erkannt hat.
      • Nichtzustellung einer eingehenden E-Mail in die Mailbox des Kunden auf dessen PC-System, weil das vom Kunden konfigurierte Regelwerk zum automatischen Verschieben eingehender E-Mails die Mail direkt in einen Unterordner verschoben hat.
      • Nichtzustellung von ausgehenden E-Mails an einen Kunden des Kunden, weil die zuvor beschriebenen Fehler nicht nur beim Empfang sondern auch beim Versand in gleicher Weise auftreten können.
    7. Der Anbieter stellt dem Kunden auf seiner Website unter der Adresse www.cloudpepper.de in einem FAQ kostenlosen Support zur Verfügung. Dort finden sich Hilfestellungen für die häufigsten Fehlerursachen. Der Kunde ist gehalten, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Möchte der Kunde diesen Service nicht in Anspruch nehmen, hilft der Anbieter gerne bei der Eingrenzung und Lösung des Fehlers weiter, stellt diese Leistung aber in Rechnung.
    8. Erreicht den Anbieter eine Störungsmeldung des Kunden, wird dieser vor der Fehleranalyse den Betriebszustand des E-Mail-Servers überprüfen. Sind alle relevanten Serverparameter in Ordnung, liegen keine weiteren Störungsmeldungen vor und kann der Anbieter über Testkonten E-Mails empfangen und versenden, dann gilt der E-Mail-Server als intakt. In dem Fall wird der Anbieter dem Kunden darauf hinweisen, dass die Beseitigung der Störung kostenpflichtig ist.
    9. Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.
    10. Im Falle von Ausfällen des Leistungsweges zwischen der in Ziffer 7.1.1 beschriebenen Infrastruktur des Anbieters und den Endgeräten des Kunden ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit.
  5. Haftung
    1. Anbieter und Kunde sind sich einig, dass E-Mail kein sicheres Kommunikationsmedium mit garantierter Zustellung nach dem Vorbild „Einschreiben mit Rückschein“ ist. Wer Informationen 100%ig sicher und zuverlässig übermitteln möchte, muss sich für einen anderen Übertragungsweg als den der E-Mail entscheiden.
    2. Da gemäß Ziffer 7.5.1 die nicht völlig zuverlässige Zustellung von E-Mails beiden Parteien bekannt ist, sind Schadenersatzansprüche durch verloren gegangene, nicht erhaltene oder nicht zugestellte E-Mails ausgeschlossen.
    3. Eine Haftung des Anbieters besteht ausschließlich im Rahmen der Ziffern 7.5.4 bis 7.5.7. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.
    4. Der Anbieter haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten monatlichen Entgelts.
    5. Die Haftung des Anbieters kommt zum Tragen, sobald durch einen Ausfall der Funktionsfähigkeit des in Ziffer 7.1.1 beschriebenen Vertragsgegenstands die durchschnittliche Erreichbarkeit des „E-Mail-Service“ des Kunden in einem Zeitraum von vier Wochen schlechter ist als die durchschnittliche Verfügbarkeit von marktüblichen Internetverbindungen. Benötigt der Kunde höhere Verfügbarkeiten kann er bei Bedarf gegen Aufpreis auf ein höher verfügbares Produkt wechseln.
    6. Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet der Anbieter ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung der Daten, die im Rahmen der zum Vertrag gehörenden standardisierten Backups erstellt werden. Benötigt der Kunde kürzere Backup-Abstände, kann er bei Bedarf gegen Aufpreis zusätzliche Backups beauftragen. Eine Haftung besteht grundsätzlich nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser Geschäftsbedingungen.
    7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach der Telekommunikations-kundenschutzverordnung bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
  6. Zahlungsbedingungen
    1. Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Tarifs. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden jeweils im Voraus fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte (z. B. etwaig anfallende Lizenzkosten) mit Rechnungsstellung. Bei einer Vertragskündigung werden die ggf. zu viel im Voraus bezahlten Entgelte nicht erstattet.
    2. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich per E-Mail. Der Kunde kann zwischen den Zahlungsarten Lastschrift und Rechnung wählen. Bei vereinbarter Zahlungsart Lastschrift gilt: Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die vom Kunden zu erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden angegebenen Kontos einzuziehen. Der Kunde hat insoweit für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Bei Rücklastschriften ist der Anbieter berechtigt, neben den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR zu berechnen.
    3. Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um 5%. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Der Kunde ist daher schriftlich über die Erhöhung zu informieren und auf seine Zustimmungspflicht hinzuweisen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu.
    4. Mit Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anbieter resultieren.​​​​​​​
  7. Sperrung der E-Mail-Services
    1. Erlangt der Anbieter selbstständig Kenntnis von einem durch den Kunden begangenen Verstoß, insbesondere gegen die Regelungen der Ziffer 7.3 oder wird der Kunde aufgrund eines solchen Verstoßes in Anspruch genommen, insbesondere anwaltlich abgemahnt, ist der Anbieter zur Sperrung der „E-Mail-Services“ berechtigt.
    2. Bei Bekanntwerden technischer Fehlkonfigurationen oder Virenbefall auf den Endgeräten des Kunden, ist der Anbieter zur Sperrung der „E-Mail-Services“ berechtigt.
    3. Der Anbieter wird den Kunden von der Sperrung unter Angabe des Grundes unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Anbieter hebt die Sperrung auf, wenn der Kunde dem Anbieter gegenüber eine schriftliche Stellungnahme abgibt und eine Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe möglicher Verfahrenskosten des Anbieters für den Fall gerichtlicher Klärung ob ein Gesetzes- oder Vertragsverstoß gegeben ist
    4. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt im Ermessen des Anbieters. Der Anbieter wird insoweit die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen.
    5. Erfolgt die Sperrung durch die Deaktivierung des Domain-Nameserver-Dienstes, informiert der Anbieter den Kunden gleichzeitig mit der Sperrmitteilung darüber, wie der Kunde auf die Inhalte – insbesondere zur Abänderung bzw. Beseitigung des Rechtsverstoßes - zugreifen kann.
    6. Der Anbieter genügt seiner Mitteilungspflicht, wenn er die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse (Ziffer 7.3.4) sendet.
    7. Der Anbieter ist berechtigt, für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung jeweils eine Gebühr von 25,00 EUR zu berechnen („Sperr- und Entsperrgebühr“).
    8. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.
    9. Soweit der Anbieter von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Kunden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch den rechtswidrigen Zustand und durch dessen Beseitigung entstandenen sind. Dies umfasst insbesondere auch die Rechtsverteidigungskosten des Anbieters.

8. Vereinbarungen „Hosting & Cloudservices“

  1. Vertragsgegenstand „Hosting & Cloudservices“
    1. Der Anbieter stellt dem Kunden gemäß gewähltem Tarif und Leistungsbeschreibung einen oder mehrere Server (vertragsabhängig dediziert oder virtualisiert) für die vom Kunden geplante Nutzung zur Verfügung (nachfolgend „Hosting & Cloudservices“ genannt). Der Kunde erwirbt damit keine Eigentumsrechte an der eingesetzten Hard- oder Software. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der oder die Server befinden, ist für den Kunden nicht möglich. Neben der Bereitstellung der gewünschten Ausstattung (und eventuell genutzter ergänzender Services wie z. B. spezielle Backupanforderungen, Softwarelizenzen oder remote Hands) schuldet der Anbieter den Anschluss der Server an das Internet um die Systeme für die Öffentlichkeit oder für die internen Nutzer erreichbar zu machen. Der Anbieter ist für die Erreichbarkeit der Systeme nur verantwortlich, sofern ein auftretendes Fehlerbild ausschließlich auf den vom Anbieter betriebenen Teil des Netzes zurückzuführen ist.
    2. Der Kunde betreibt mit dem Produkt „Hosting & Cloudservices“ einen Teil seiner geschäftskritischen Unternehmenskommunikation auf den Systemen des Anbieters. Aufgrund der sich häufenden Angriffe durch Dritte (Thema „Cyber-Abgriffe“) empfehlen wir den Abschluss einer speziellen Versicherung für diesen sensiblen Bereich.
    3. Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt oder der Gewährleistung der Sicherheit dienen.
    4. Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, die genutzten „Hosting & Cloudservices“-Systeme des Kunden bei Bedarf (Ablöse der Hardware, Wartungsfenster, Hardwarefehler des Servers etc.) auf eine andere Hardware umzuziehen. Die damit verbundenen Nameserveränderungen werden zeitlich optimiert vom Anbieter durchgeführt, sofern die Nameserver der betroffenen Domain des Kunden im Verwaltungsbereich des Anbieters liegt und der Kunde dies explizit so wünscht. Werden die Nameservices der betroffenen Domain vom Kunden selbst verwaltet, erhält dieser eine Nachricht mit den notwendigen Änderungsdetails per E-Mail.
    5. Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, die genutzte grafische Oberfläche zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt oder der Gewährleistung der Sicherheit dienen.
    6. Der Anbieter wird technisch notwendige Maßnahmen ergreifen, um Missbrauch zu verhindern, oder zu deren Durchführung er aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Dazu gehört insbesondere die Installation aktueller Versionen und Sicherheitsupdates der Betriebssysteme und der für den Betrieb notwendigen Datenbanken, Webserversoftware und sonstigen Programmpakete.
    7. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass auf dem bereit gestellten „Hosting & Cloudservices“ beliebige Versionen der vom Kunden eingesetzten Programmversionen oder Programmerweiterungen fehlerfrei lauffähig sind. Inkompatibilitäten von Programmbestandteilen nach erfolgter Installation von Updates sind kein Mangel des geleisteten „Hosting & Cloudservices“ sondern sind der technischen Weiterentwicklung geschuldet.
    8. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen des Anbieters, die ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können jederzeit eingestellt werden.
    9. Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.​​​​​​​
  2. Kündigung
    1. Der „Hosting & Cloudservices“ wird auf 12 Monate geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der 12 Monate gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann dann jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
    2. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
      • der Kunde befindet sich mit der Zahlung mehr als 20 Kalendertage in Verzug;
      • der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht;
      • der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung.
      • Eine Abmahnung durch den Anbieter ist nicht erforderlich, wenn der Verstoß des Kunden die Fortsetzung des Vertrages für den Anbieter unzumutbar macht.
      • Die Kündigung von ergänzend zum jeweiligen Tarif gewählten Optionen, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
      • Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
      • Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Er kann sämtliche auf dem E-Mail-Server befindliche Daten des Kunden löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegen daher in der Verantwortung des Kunden.
    3. Eine Abmahnung durch den Anbieter ist nicht erforderlich, wenn der Verstoß des Kunden die Fortsetzung des Vertrages für den Anbieter unzumutbar macht.
    4. Die Kündigung von ergänzend zum jeweiligen Tarif gewählten Optionen, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
    5. Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    6. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Er kann sämtliche auf dem Server befindliche Daten des Kunden löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Die Gewährung der Zugriffsrechte zu den Backups erfolgt durch den Anbieter.​​​​​​​
  3. Allgemeine Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
    2. Für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Server abrufbar hält oder speichert ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen des Anbieters zur Verfügung stellt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben.
    4. Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Drittanbieters verwendet, hat er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server und der zuständigen Kontaktpersonen anzugeben.
    5. Bei einem Umzug des „Hosting & Cloudservices“-Systems des Kunden auf eine andere Hardwareplattform wird der Anbieter den Kunden per E-Mail rechtzeitig über diesen Umzug und die damit verbundenen notwendigen Nameserveränderungen informieren.
    6. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
    7. Dem Kunden obliegt es, von allen Daten und Konfigurationseinstellungen auf die er Zugriff hat, regelmäßig Backups zu erstellen. Die Erstellung von Backups hat vor den durch den Anbieter durchgeführten Wartungsarbeiten durch den Anbieter zu erfolgen.
    8. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden des Anbieters, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht in irgendeiner Weise entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigen. Dieses kann insbesondere durch die Installation unsicherer oder fehlerhafter Softwareerweiterungen passieren.
    9. Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Regeln, insbesondere unter Einhaltung des TDG und des MDSTV vorgeschriebene Angaben zu machen.
    10. Die vom Server abrufbaren Daten und die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Keywords dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Kunden ist es ausdrücklich nicht gestattet pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichtete Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische Inhalte zum Gegenstand haben. Gleiches gilt für radikale oder rechtswidrige Inhalten.​​​​​​​
  4. Updates der Softwarebestandteile
    1. Für die Betriebssicherheit der „Hosting & Cloudservices“-Systeme ist die Installation von Sicherheitspatches zwingend notwendig. Die Installation der Sicherheitspatches der bereit gestellten und im Vertrag exakt beschriebenen Infrastruktur (z. B. Betriebssystem, Datenbank, Apache und PHP) ist in den vereinbarten Kosten der „Hosting & Cloudservices“ enthalten.
    2. Mit der Beendigung der Bereitstellung von Sicherheitspatches der einzelnen Bestandteile der Infrastruktur endet Wartungsverpflichtung des Anbieters für den betroffenen Softwarebestandteil. Sofern ein Update auf eine neuere Version technisch machbar und wirtschaftlich umsetzbar ist, bietet der Anbieter dem Kunden ein kostenpflichtiges Update an.
    3. Sofern es keine Updatemöglichkeit mehr gibt bzw. der Kunde das Update aus Kostengründen ablehnt, wird der Anbieter prüfen, ob ein datenschutzkonformer Betrieb noch möglich ist oder ob durch die veralteten Versionen die Sicherheit des Systems oder anderer Cloudpepper-Systeme gefährdet ist. Trifft einer der beiden Aspekte zu, muss das System abgeschaltet werden.
    4. Für die die Installation der Sicherheitspatches der vom Kunden auf dem System genutzten Applikationen (z. B. Ticketsysteme, Shopsysteme, Monitoring etc.) ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Wartungsarbeiten können auf Wunsch aber als Bestandteil in den Vertrag aufgenommen werden, sofern der Anbieter diese Arbeiten organisatorisch und inhaltlich leisten kann.​​​​​​​
  5. Ausfälle & Leistungsstörungen
    1. Für Ausfälle & Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich soweit diese die von ihm nach Ziffer 8.1.1 zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die technische Funktionsfähigkeit und Fehlerfreiheit der auf dem System laufenden Applikationen, bestehend aus den auf den Server aufgespielten Programmen und den darin enthaltenen Daten ist der Anbieter nicht verantwortlich, soweit die Nichtfunktion nicht auf einem Mangel der nach Ziffer 8.1.1 zu erbringenden Leistungen beruht.
    2. Insbesondere für die technische Funktionsfähigkeit und Fehlerfreiheit der vom Kunden genutzten Kommunikationswege und –Geräte (Internetzugänge, Mailclients, PC- und Serversysteme) ist der Anbieter nicht verantwortlich, soweit die Nichtfunktion nicht auf einem Mangel der nach Ziffer 8.1.1 zu erbringenden Leistungen beruht.
    3. Um Angriffe auf die Infrastruktur des Anbieters zu vermeiden, setzt der Anbieter professionelle Systeme Firewalls ein. Die Abwehr oder die Beseitigung gezielter Cyber-Attacken auf die beim Anbieter laufenden Teile der Infrastruktur des Kunden (z. B. durch DOS- oder DDOS-attacken) ist nicht kalkulatorischer Bestandteil dieses Vertrages, der Anbieter unterstützt aber bei Bedarf. Die Leistungen „Abwehr und Instandsetzung“ werden separat abgerechnet, der Anbieter dokumentiert die analysiert die Attacke auf Wunsch, so dass eine Kostenübernahme durch die Versicherung des Kunden erleichtert wird.
    4. Störungen, die in den Verantwortungsbereich gemäß 8.1.1. des Anbieters fallen, hat der Anbieter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen der Ziffer 8.6.1.
    5. Wird die Funktionsfähigkeit des Servers aufgrund nicht vertragsgemäßer Daten, aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehenden Nutzung oder durch eine durch den Kunden oder einen seiner Erfüllungsgehilfen installierten schadhaften Anwendung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Vielmehr ist der Kunde in dem Fall schadensersatzpflichtig für die Fehlersuche, die Schadensbeseitigung und die durch die Störung begründeten Schadensersatzansprüche Dritter. Dies gilt insbesondere, wenn über den Server und durch die Infrastruktur des Kunden wissentlich oder unwissentlich SPAM-Mails versendet wurden, und der Server durch diese nicht vertragsgemäße Nutzung auf eine Blacklist kommt.
    6. Erreicht den Anbieter eine Störungsmeldung des Kunden, wird dieser vor der Fehleranalyse den Betriebszustand des Servers überprüfen. Sind alle relevanten Serverparameter in Ordnung, liegen keine weiteren Störungsmeldungen vor und kann der Anbieter ohne erkennbare Störung auf den Server zugreifen, dann gilt der Server als intakt, die Applikation aber ggfs. als fehlerhaft. In dem Fall wird der Anbieter dem Kunden darauf hinweisen, dass die Fehlersuche und die Beseitigung der Störung kostenpflichtig ist.
    7. Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.
    8. Im Falle von Ausfällen des Leitungsweges zwischen der in Ziffer 8.1.1 beschriebenen Infrastruktur des Anbieters und den Endgerätes der Nutzer des Internetangebotes des Kunden ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit.​​​​​​​
  6. Haftung
    1. Eine Haftung des Anbieters besteht ausschließlich im Rahmen der Ziffern 8.6.2 bis 8.6.5. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.
    2. Der Anbieter haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Monatsentgelts der „Hosting & Cloudservices“.
    3. Die Haftung des Anbieters kommt zum Tragen, sobald durch einen Ausfall der Funktionsfähigkeit des in Ziffer 8.1.1 beschriebenen Vertragsgegenstands die durchschnittliche Erreichbarkeit des „Hosting & Cloudservices“ des Kunden in einem Zeitraum von vier Wochen schlechter ist als die durchschnittliche Verfügbarkeit von marktüblichen Internetverbindungen. Benötigt der Kunde höhere Verfügbarkeiten kann er bei Bedarf auf ein höher verfügbares Produkt wechseln.
    4. Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet der Anbieter ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung der Daten, die im Rahmen der zum Vertrag gehörenden standardisierten Backups erstellt werden. Benötigt der Kunde kürzere Backup-Abstände, kann er bei Bedarf gegen Aufpreis zusätzliche Backups beauftragen. Eine Haftung besteht grundsätzlich nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser Geschäftsbedingungen.
    5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach der Telekommunikations-kundenschutzverordnung bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.​​​​​​​
  7. Zahlungsbedingungen
    1. Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Tarifs. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden jeweils im Voraus fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte (z. B. etwaig anfallende Lizenzkosten) mit Rechnungsstellung. Bei einer Vertragskündigung werden die ggf. zu viel im Voraus bezahlten Entgelte nicht erstattet.
    2. Bei monatlicher Rechnungsstellung wird als Zahlungsart Lastschrift vereinbart. Bei jährlicher Rechnungsstellung kann der Kunde zwischen den Zahlungsarten Lastschrift und Rechnung wählen. Bei vereinbarter Zahlungsart Lastschrift gilt: Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die vom Kunden zu erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden angegebenen Kontos einzuziehen. Der Kunde hat insoweit für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Bei Rücklastschriften ist der Anbieter berechtigt, neben den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR zu berechnen. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich per E-Mail.
    3. Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um 5%. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Der Kunde ist daher schriftlich über die Erhöhung zu informieren und auf seine Zustimmungspflicht hinzuweisen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu.
    4. Mit Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anbieter resultieren.​​​​​​​
  8. Sperrung des „Hosting & Cloudservices“
    1. Versäumt der Kunde die unter Ziffer 8.4.4 getroffene Vereinbarung zur Aktualisierung und Absicherung der installierten Webanwendungen, wird der „Hosting & Cloudservices“-System vom Anbieter gesperrt.
    2. Erlangt der Anbieter selbstständig Kenntnis von einem durch den Kunden begangenen Verstoß, insbesondere gegen die Regelungen der Ziffern 8.3.8, 8.3.9 und 8.3.10, oder wird der Kunde aufgrund eines solchen Verstoßes in Anspruch genommen, insbesondere anwaltlich abgemahnt, ist der Anbieter zur Sperrung des „Hosting & Cloudservices“ berechtigt.
    3. Bei Bekanntwerden technischer Fehlkonfigurationen auf dem „Hosting & Cloudservices“-System des Kunden, die den zuverlässigen, performanten und fehlerfreien Betrieb der übrigen bei cloudpepper laufenden Server erschweren oder unmöglich machen, ist der Anbieter berechtigt, diesen zu sperren.
    4. Der Anbieter wird den Kunden von der Sperrung unter Angabe des Grundes unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Anbieter hebt die Sperrung auf, wenn der Kunde dem Anbieter gegenüber eine schriftliche Stellungnahme abgibt und eine Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe möglicher Verfahrenskosten des Anbieters für den Fall gerichtlicher Klärung ob ein Gesetzes- oder Vertragsverstoß gegeben ist
    5. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt im Ermessen des Anbieters. Der Anbieter wird insoweit die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen.
    6. Erfolgt die Sperrung durch die Deaktivierung des Domain-Nameserver-Dienstes, informiert der Anbieter den Kunden gleichzeitig mit der Sperrmitteilung darüber, wie der Kunde auf die Inhalte – insbesondere zur Abänderung bzw. Beseitigung des Rechtsverstoßes - zugreifen kann.
    7. Der Anbieter genügt seiner Mitteilungspflicht, wenn er die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse (Ziffer 8.3.3) sendet.
    8. Der Anbieter ist berechtigt, für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung jeweils eine Gebühr von 25,00 EUR zu berechnen („Sperr- und Entsperrgebühr“).
    9. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.
    10. Soweit der Anbieter von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Kunden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch den rechtswidrigen Zustand und durch dessen Beseitigung entstandenen sind. Dies umfasst insbesondere auch die Rechtsverteidigungskosten des Anbieters.​​​​​​​

9. Rücktritt

  1. Der Anbieter ist jederzeit und ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben und infolgedessen die Erfüllung der Verpflichtung des Kunden gefährdet ist. Diese Voraussetzungen gelten zum Beispiel dann als erfüllt, wenn bei dem Kunden Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Zahlungs- ansprüchen, Wechsel- und Scheckprotesten erfolgen oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches eröffnet wird.
  2. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, dem Anbieter jedoch nicht bekannt waren.

 

10. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang der Zahlung der aus der konkreten Lieferung entstandenen Forderung vor (Einfacher Eigentumsvorbehalt). Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist in diesen Fällen zur unverzüglichen Herausgabe verpflichtet.
  2. Im Übrigen behält sich der Anbieter für alle von ihm gelieferten und bereits bezahlten Waren das Eigentum wegen aller aus der Geschäftsverbindung noch bestehenden Forderungen vor.
  3. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Anbieter entstandenen Ausfall.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt dem Anbieter jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) seiner Forderung ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die Abtretung erfolgt zur Absicherung aller Forderungen des Anbieters gegen den Kunden.

 

11. Anzuwendendes Recht

  1. Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der BRD – die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sind ausgenommen.

 

12. Gerichtsstand – Erfüllungsort

  1. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Amtsgericht oder die für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Handelskammer des Landgerichts zuständig. Der Anbieter ist jedoch auch befugt, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Anbieters Erfüllungsort.

 

13. Datenschutz

  1. Der Anbieter verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen

 

14. Geltungsbereich

  1. Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten vom 1. August 2021 an.

 

15. Salvatorische Klausel

  1. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
  2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.
  3. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.